Graz-Geidorf: Loft-Dachterrassenwohnung mit Lift und Parkplatz!

Beschreibung
Exklusive Loft-Wohnung mit Dachterrasse und Schlossbergblick!
Dieses einzigartige Loft im Dachgeschoss eines stilvoll sanierten Altbaus bietet rund 102 m² Wohnfläche sowie eine beeindruckende Dachterrasse mit ca. 14 m² – mit direktem Blick auf den Schlossberg. Die offene Raumgestaltung und großzügigen Deckenhöhen schaffen ein inspirierendes Wohnambiente mit viel Licht, Raum und gestalterischer Freiheit.
Highlights der Wohnung:
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Wohnfläche gesamt: ca. 102 m²
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Dachterrasse: ca. 13,94 m² – ideal für entspannte Stunden im Freien oder stilvolle Abende mit Freunden
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Großzügiger Hauptbereich: ca. 82 m² offen gestalteter Wohn- und Essbereich mit loftartigem Charakter
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Hochwertiger Dachausbau mit moderner Sanierung
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Helle Räume durch große Fensterflächen und angenehme Raumhöhen
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Privates Flair: Rückzugsort im obersten Stockwerk
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Lift vorhanden – bequem erreichbar trotz Dachgeschoss
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Ruhige Lage im Haus, kombiniert mit zentralem, urbanem Umfeld
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Sehr gute Verkehrsanbindung und Nahversorgung in direkter Umgebung
Diese Immobilie vereint stilvolles Wohnen mit urbaner Lebensqualität – perfekt für Menschen, die Wert auf ein repräsentatives Zuhause und ein besonderes Wohngefühl legen.
Mietkonditionen:
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Monatliche Miete inkl. Betriebskosten: € 1.541,22
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Monatliche Miete Parkplatz: € 102,--
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Kaution: 3 BMM
Ein außergewöhnliches Zuhause für alle, die Blick, Atmosphäre und Stil schätzen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie jetzt einen Besichtigungstermin mit Cara Mihelic unter 0664 23 23 569!
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Zwischen dem Makler und dem vermittelten Dritten besteht ein familiäres bzw. wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des § 30b Konsumentenschutzgesetzes und § 6 Abs. 4 Maklergesetzes.
Wir weisen darauf hin, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Entfernungen
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