Graz-Nähe Lendplatz: Preislich attraktive, teilmöblierte Bürofläche mit Liftkomfort!

Beschreibung
Attraktive Bürofläche in zentraler Lage!
Sie suchen einen neuen Standort für Ihr Unternehmen, der Funktionalität, Komfort und eine ausgezeichnete Lage vereint? Dann könnte diese Bürofläche genau die passende Lösung für Sie sein.
Die rund 163,42 m² große Büroeinheit bietet optimale Voraussetzungen für ein modernes Arbeitsumfeld. Dank der durchdachten Raumstruktur und der vorhandenen Ausstattung lässt sich die Fläche flexibel an unterschiedliche Unternehmenskonzepte anpassen.
Ein angenehmes Raumklima wird durch die integrierte Klimaanlage gewährleistet. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die vorhandene moderne Büroausstattung bei Bedarf kostenlos zu übernehmen, wodurch ein unkomplizierter und schneller Start am neuen Standort ermöglicht wird.
Besonders hervorzuheben ist die sehr gute Verkehrsanbindung: Der Grazer Hauptbahnhof sowie mehrere Bus- und Straßenbahnlinien sind in wenigen Gehminuten erreichbar und sorgen für eine optimale Erreichbarkeit für Mitarbeiter und Kunden.
Die Bürofläche steht ab sofort zur Verfügung und eignet sich ideal für Unternehmen, die einen gut angebundenen und funktionalen Firmenstandort suchen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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ca. 163,42 m² Bürofläche
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Miete auf Anfrage!
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Klimaanlage für ein angenehmes Arbeitsklima
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Moderne Büroausstattung kann kostenlos übernommen werden
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Sehr gute Verkehrsanbindung: Hauptbahnhof, Bus- und Straßenbahnlinien in wenigen Gehminuten erreichbar
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Ab sofort verfügbar
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Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
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Vermittlungshonorar: 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich 20 % USt.
Überzeugen Sie sich selbst von dieser attraktiven Bürofläche und sichern Sie sich Ihren neuen Standort in Top-Lage!
Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit
Frau Karoline Mihelic unter 0664/6147047.
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Wir möchten erwähnen, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
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