KÄRNTEN–VILLACH: Raum für Wachstum – Gewerbe-, Büro- oder Praxisstandort mit Entwicklungsspielraum und vielseitigem Potenzial!

Beschreibung
Vielseitig nutzbare Gewerbeliegenschaft mit Entwicklungspotenzial in Villach!
Diese großzügige Gewerbeliegenschaft in Villach besticht durch ihre erstklassige Lage, vielseitige Nutzungsmöglichkeiten und ein erhebliches Entwicklungspotenzial. Auf einer Gesamtgrundstücksfläche von rund 6.064 m² bietet das Areal optimale Voraussetzungen für unterschiedlichste betriebliche Konzepte – von Gewerbe über Büroflächen bis hin zu einem Ärztezentrum. Die Immobilie eröffnet Ihnen dabei maximale Gestaltungsfreiheit, sodass Sie Ihre individuellen Ideen und Projekte flexibel umsetzen können.
Fläche, Bestand & Potenzial
Die Liegenschaft umfasst ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude, das Raum für individuelle Adaptierungen oder eine komplette Neuentwicklung bietet. Ergänzt wird das Angebot durch großzügige Lagerflächen, eine bestehende Wohneinheit sowie Freiflächen.
Ein besonderer Vorteil ist der großzügige Parkplatz, der auch für LKWs geeignet ist und somit optimale logistische Voraussetzungen schafft. Zusätzlich sorgt ein bestehender Mobilfunkmast für laufende Mieteinnahmen und stellt einen attraktiven Zusatznutzen dar.
Eckdaten im Überblick:
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ca. 6.064 m² Grundstücksfläche
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Sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude mit Entwicklungspotenzial
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Regelmäßige Mieteinnahmen durch Handymast
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Großer Parkplatz – auch für LKWs geeignet
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ca. 275,72 m² Lagerfläche mit Arkadengang
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ca. 156,16 m² zusätzliche Lagerfläche
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ca. 119,56 m² Wohneinheit
Kaufpreis:
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Kaufpreis: € 1.500.000,–
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Honorar: 3 % vom Kaufpreis zzgl. 20 % USt.
Diese außergewöhnliche Gewerbeliegenschaft vereint großzügige Flächen, flexible Nutzungsmöglichkeiten und eine strategisch günstige Lage im Raum Villach.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren persönlichen Besichtigungstermin
mit Frau Karo Mihelic unter 0664/6147047.
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Wir möchten erwähnen, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Entfernungen
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