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Graz-Geidorf: Lichtdurchflutete Erstbezugswohnung - wunderschöne 2 Zimmer-Wohnung mit Loggia

65 m²
8010 Graz
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Referenz

Diese Immobilie konnten wir bereits erfolgreich vermitteln.

Auf Anfrage
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Kaufpreis

890
Auf Anfrage

Miete pro Monat

65 m²

Wohnfläche

2

Zimmer

Stockwerke

Garten

Terrasse

Balkon

3. Etage

Etage

Grundstück

Bauart

Beschreibung

Diese rund 65 m² große Wohnung vereint modernen Wohnkomfort mit zeitlosem Charakter und befindet sich in einer der begehrtesten Lagen von Geidorf. Als Erstbezug bietet sie die perfekte Gelegenheit, ein neues Zuhause ganz nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

Der durchdachte Grundriss sorgt für eine optimale Raumaufteilung und schafft ein angenehmes Wohngefühl. Große Fensterflächen durchfluten die Räume mit natürlichem Licht und verleihen der Wohnung eine helle, freundliche Atmosphäre.

Besonders hervorzuheben sind die hochwertigen Holzdielen, die den Räumen Wärme und Eleganz verleihen. Das stilvolle Badezimmer überzeugt mit einer modernen, bodenebenen Dusche und klarer Linienführung.

Ein weiteres Highlight ist die einladende Loggia, die sowohl vom Wohnzimmer als auch vom Schlafzimmer aus direkt zugänglich ist und somit zusätzlichen Wohnkomfort sowie einen idealen Rückzugsort im Freien bietet.

Ob als stilvoller Rückzugsort oder wertbeständige Investition – diese Wohnung vereint Lage, Qualität und Wohngefühl auf ideale Weise.

 

Für Sie zusammengefasst:

  • ca. 65 m² Wohnfläche
  • Erstbezug – modernes Wohnen mit Stil
  • lichtdurchflutete Räume mit besonderem Charakter
  • hochwertige Holzdielen
  • durchdachte, optimale Raumaufteilung
  • Badezimmer mit bodenebener Dusche
  • Loggia mit Zugang vom Wohn- und Schlafzimmer
  • perfekte, ruhige Lage in Geidorf
  • Miete inkl. Betriebskosten: € 890,-

 

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Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Zwischen dem Makler und dem vermittelten Dritten besteht ein familiäres bzw. wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des § 30b Konsumentenschutzgesetzes und § 6 Abs. 4 Maklergesetzes.

Wir weisen darauf hin, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.

 

 

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein wirtschaftliches Naheverhältnis mit gesellschaftlicher Verflechtung besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Ausstattung
Fliesen, Parkett, Einbauküche, Dusche, Getrennte Toiletten

Entfernungen

bus

500 m

tram

500 m

railway_station

500 m

doctors

500 m

pharmacy

500 m

hospital

1000 m

school

500 m

supermarket

500 m

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