Graz-Geidorf: Studentenhit – charmante Dachgeschosswohnung im begehrten Univiertel!

Beschreibung
Gemütliche Garçonnière mit getrennter Wohnküche, nur wenige Gehminuten von der Universität entfernt!
Diese ca. 29,08 m² große Wohnung im 4. Stock eines gepflegten Hauses (ohne Lift) überzeugt durch ihre ruhige Innenhoflage und die attraktive Nähe zur Universität. Die Wohnung bietet ein durchdachtes Raumkonzept mit einem großzügigen Vorraum, der viel Stauraum bietet, einer gemütlichen Wohn-Essküche einem hellen Wohn-Schlafzimmer, sowie einem Badezimmer mit WC.
Besonders hervorzuheben ist die angenehme Ausrichtung ins Grüne, die trotz der urbanen Lage ein ruhiges und entspanntes Wohngefühl schafft. Hier wohnt man über den Dächern der Stadt und genießt zugleich eine überraschend grüne und friedliche Atmosphäre mitten im beliebten Grazer Univiertel.
Die Lage spricht für sich: Nur wenige Gehminuten zur Universität, ideale Infrastruktur und perfekte Voraussetzungen sowohl für Studierende als auch für Anleger, die auf eine gefragte Vermietungslage setzen.
Diese Wohnung vereint kompakte Größe, funktionale Aufteilung und eine außergewöhnlich ruhige Lage in einem der begehrtesten Stadtteile von Graz – eine seltene Gelegenheit im Univiertel!
Für Sie zusammengefasst:
- ca. 29,08m², 4. Stock (ohne Lift)
- Ruhige Innenhoflage mit Fernblick
- Wohn-Schlafzimmer + separate Wohn-Essküche
- Bad mit WC
- Vorraum mit viel Stauraum
- Toplage im Grazer Univiertel, Nähe Geidorfplatz
- Ideal für Studierende oder Anleger
- Ruhig, zentral, gut vermietbar
- Kaufpreis: € 95.000,--
- Maklerhonorar: 3% vom Kaufpreis zuzüglich 20% USt.
Statt teuer Miete zahlen, Eigentum für das studierende Kind schaffen!
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mit Frau Mariella Christandl unter 0664 23 23 579!
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Zwischen dem Makler und dem vermittelten Dritten besteht ein familiäres bzw. wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des § 30b Konsumentenschutzgesetzes und § 6 Abs. 4 Maklergesetzes.
Wir weisen darauf hin, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
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