Graz-Nähe Citypark: Helle, geförderte, unbefristete 3-Zimmer-Wohnung mit Loggia & Kellerabteil!

Beschreibung
Charmante 3-Zimmer-Wohnung mit Loggia in attraktiver Stadtlage
Diese gepflegte 3-Zimmer-Wohnung überzeugt durch ihren durchdachten Grundriss, ihren wohnlichen Charme und die hervorragende Lage in unmittelbarer Nähe zum Citypark. Dank der ausgezeichneten Infrastruktur sowie der optimalen Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sind sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und Freizeitangebote bequem erreichbar.
Die Wohnung eignet sich aufgrund der getrennt begehbaren Zimmer ideal für Paare, kleine Familien, Studierende oder als Wohngemeinschaft. Ein Lift sorgt für zusätzlichen Komfort und ein zugeordnetes Kellerabteil bietet praktischen Stauraum.
Das Herzstück der Wohnung bildet der helle Wohn- und Essbereich mit Küche und direktem Zugang zur gemütlichen Loggia. Hier genießen Sie entspannte Stunden und schaffen sich Ihren persönlichen Rückzugsort mitten in der Stadt.
Die Raumaufteilung umfasst einen einladenden Vorraum, einen praktischen Abstellraum, ein Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss, ein separates WC mit Handwaschbecken, eine Küche mit Wohn-Essbereich und Zugang zur Loggia sowie zwei separat begehbare Zimmer mit vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten.
Eine attraktive Wohnung mit viel Potenzial, angenehmem Wohnkomfort und bester Infrastruktur.
Für Sie zusammengefasst:
- Wohnfläche: ca. 71 m²
- Optimale Anbindung an den öffentlichen Verkehr (Don Bosco Bahnhof)
- Nahversorger fußläufig erreichbar (Citypark)
- Geförderte Mietwohnung
- Unbefristeter Mietvertrag
- Miete: € 797,-- inkl. BK
- Kaution: € 2.400,--
- Die Miete ist inkl. Betriebskosten, Heizung/Strom extra
- Fußballplatz für Kinder
- Allgemeine Grünfläche mit Sitzmöglichkeiten & Hochbeete
- Parkplatz oder Carport optional anmietbar
- WG-tauglich
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Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG: Zwischen dem Makler und dem vermittelten Dritten besteht ein familiäres bzw. wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des § 30b Konsumentenschutzgesetzes und § 6 Abs. 4 Maklergesetzes. Wir weisen darauf hin, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.
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Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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