Graz-Zentrale Lage: Lichtdurchflutetes Büro nahe Citypark – Repräsentativ, flexibel & bestens erreichbar! HONORARFREI MIETEN!

Beschreibung
Helles Büro in Top-Lage nahe Citypark – 78,36 m² mit zwei getrennt begehbaren Büroräumen
Sie sind auf der Suche nach einem repräsentativen Standort für Ihr Unternehmen? Diese lichtdurchflutete Bürofläche in attraktiver Lage nahe dem Citypark bietet Ihnen ideale Voraussetzungen für ein angenehmes und professionelles Arbeitsumfeld.
Auf einer Gesamtfläche von 78,36 m² erwarten Sie zwei separat begehbare Büroräume, die sich hervorragend für unterschiedliche Nutzungskonzepte eignen – ob als Einzelbüros, Besprechungsraum und Arbeitsbereich oder für ein kleines Team. Die großzügigen Fenster sorgen für viel Tageslicht und schaffen eine helle, freundliche Atmosphäre, in der produktives Arbeiten zum Vergnügen wird.
Bereits beim Betreten der Büroeinheit empfängt Sie ein einladender Empfangsbereich, der einen professionellen ersten Eindruck bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern hinterlässt. Die durchdachte Raumaufteilung bietet optimale Voraussetzungen für effiziente Arbeitsabläufe und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.
Ein weiterer Pluspunkt sind die Parkplätze, die bei Bedarf bequem angemietet werden können – ein wertvoller Komfort sowohl für Ihr Team als auch für Ihre Besucher.
Highlights auf einen Blick:
- Gesamtfläche: 78,36 m²
- Zwei getrennt begehbare, helle Büroräume
- Lichtdurchflutete Räumlichkeiten mit angenehmer Arbeitsatmosphäre
- Repräsentativer Empfangsbereich
- Parkplätze optional anmietbar
- Attraktive Lage in unmittelbarer Nähe zum Citypark
- Gute Erreichbarkeit und ausgezeichnete Infrastruktur
- Langfristige Mietverträge möglich
- Miete: € 1.101,44 inkl. Betriebskosten & Heizkosten
- Honorarfrei MIETEN!
- Ab 01.08.2026
Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich diese attraktive Bürofläche in einer gefragten Lage. Gerne vereinbaren wir einen Besichtigungstermin und präsentieren Ihnen Ihr zukünftiges Büro persönlich.
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mit Frau Jasmin Hauber 0664/ 51 75 604.
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG:
Wir möchten erwähnen, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
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