Graz-Nähe Citypark: 3-Zimmer-Wohnung in zentraler Lage, Liftkomfort & großzügigen Wohnbereich!

Beschreibung
Attraktive 3-Zimmer-Wohnung in guter Lage nahe dem Citypark
Diese helle und gut aufgeteilte 3-Zimmer-Wohnung befindet sich in einem Wohnhaus in unmittelbarer Nähe zum Citypark. Die zentrale Lage überzeugt durch eine sehr gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und eine ausgezeichnete Infrastruktur für den täglichen Bedarf.
Die Wohnung bietet eine großzügige und praktische Raumaufteilung und eignet sich ideal für Paare, Familien oder eine Wohngemeinschaft.
Raumaufteilung
Die Wohnung gliedert sich in einen einladenden Vorraum, eine Küche mit Essbereich, einen großzügigen Wohnbereich sowie zwei getrennt begehbare Schlafzimmer.
Das besondere Highlight ist das großzügige Badezimmer, das mit einer Dusche, Badewanne, einem Doppelwaschbecken und einem Fenster ausgestattet ist und dadurch viel Komfort und Tageslicht bietet.
Zusätzlich stehen ein separates WC sowie ein praktischer Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss zur Verfügung.
Übersicht
- ca. 112,63 m² Wohnfläche
- 3 Zimmer
- 2 getrennt begehbare Schlafzimmer
- Großzügiger Wohnbereich
- Küche mit Essbereich
- Großzügiges Badezimmer mit Dusche, Badewanne und Fenster
- Separates WC
- Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss
- Sehr gute öffentliche Verkehrsanbindung
- Don Bosco Bahnhof in der Nähe
- Einkaufsmöglichkeiten und Nahversorger fußläufig erreichbar
- Citypark in unmittelbarer Nähe
- Parkplatz oder Carport optional anmietbar
- Miete: € 915,18 inkl. BK
- Heizung und Strom werden extra abgerechnet
- Kaution: € 2.800,--
Die Wohnung überzeugt durch ihre großzügige Raumaufteilung, das komfortable Badezimmer und die zentrale Lage mit kurzen Wegen zu Einkaufsmöglichkeiten, öffentlichen Verkehrsmitteln und zahlreichen Einrichtungen des täglichen Lebens.
Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Besichtigungstermin
mit Frau Jasmin Hauber unter 0664/ 51 75 604.
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG: Wir möchten erwähnen, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Entfernungen
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