Graz-Nähe Hauptbahnhof: Erstbezug nach SANIERUNG! Charmante 1-Zimmer-Wohnung mit guter öffentlicher Verkehrsanbindung!

Beschreibung
Komplett neu sanierte Wohnung – Erstbezug nahe Citypark!
Diese komplett neu sanierte Wohnung befindet sich in einem gepflegten Wohnhaus in unmittelbarer Nähe zum Citypark und präsentiert sich nach der umfassenden Sanierung praktisch wie ein Erstbezug. Sämtliche Bereiche wurden modernisiert und hochwertig erneuert – Sie können die Wohnung somit erstmals nach der Sanierung beziehen.
Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss und ist bequem mit dem Lift erreichbar. Die gelungene Raumaufteilung bietet modernen Wohnkomfort und eignet sich ideal für Singles oder Paare.
Der Eingangsbereich führt direkt in die neu gestaltete Küche mit integriertem Essbereich. Der großzügige Wohn-/Schlafbereich bietet ausreichend Platz für Wohnen und Schlafen und lässt sich individuell gestalten.
Das komplett neu sanierte Badezimmer verfügt über eine moderne Dusche und einen Waschmaschinenanschluss. Das WC ist separat und sorgt für zusätzlichen Komfort.
Übersicht:
- Komplett neu saniert – Erstbezug nach Sanierung der Wohnung
- Wohnfläche: ca. 36,30 m²
- Neue Küche mit Essbereich
- Großer Wohn-/Schlafbereich
- Neues Badezimmer mit Dusche und Waschmaschinenanschluss
- Separates WC
- 3. Obergeschoss mit Lift
- Optimale Anbindung an den öffentlichen Verkehr – Don Bosco Bahnhof
- Citypark und weitere Nahversorger fußläufig erreichbar
- Fußballplatz für Kinder
- Allgemeine Grünfläche mit Sitzmöglichkeiten & Hochbeeten
- Miete: € 489,-- inkl. BK
- Kaution: € 1.500,--
- Miete inklusive Betriebskosten, Heizung und Strom extra
- Parkplatz oder Carport optional anmietbar
Einziehen, wohlfühlen und neu starten: Durch die umfassende Sanierung präsentiert sich diese Wohnung wie ein Erstbezug und verbindet modernen Wohnkomfort mit einer ausgezeichneten Infrastruktur und hervorragender Verkehrsanbindung.
Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Besichtigungstermin
mit Frau Jasmin Hauber unter 0664/ 51 75 604.
Hinweis auf familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis gemäß § 30b KSchG und § 6 Abs. 4 MaklerG: Wir möchten erwähnen, dass ein solches Naheverhältnis geeignet sein kann, die Interessen des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Der Hinweis erfolgt daher ausdrücklich und rechtzeitig im Sinne der gesetzlichen Offenlegungspflicht.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Entfernungen
Sie haben Interesse?
Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beantworten gerne all Ihre Fragen rund um unsere Immobilienangebote. Auf Wunsch vereinbaren wir einen individuellen Besichtigungstermin, damit Sie sich selbst vor Ort ein Bild machen können.

Diese Immobilie ist vergeben – Ihre wartet vielleicht schon.
Wir freuen uns, dass wir diese Immobilie erfolgreich vermitteln konnten.
Doch vielleicht wartet Ihre Traumimmobilie bereits auf Sie! Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere aktuellen Angebote.







